Neue Rahmenbedingungen
Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von
vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder
enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie
ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste.
Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer
Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen.
Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
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Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu
Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. -
Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, bei Besprechungen, nach dem Training, bei der
Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten
und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im
eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig. Pro Person
müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen. -
Gründliches Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem
Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.\ -
Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14
Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für
sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für
die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in
vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle,
App, Excel, usw.) ist der Leiterin oder dem Leiter freigestellt. -
Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-
Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen
eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Frank Lange. Bei Fragen darf man sich gerne direkt
an ihn wenden, +41 79 211 56 73 oderDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .
Besondere Bestimmungen
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Garderoben: Die Garderoben und Duschen bleiben bis am 4. Juli geschlossen.
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JUGI: Begleitpersonen (z.B. die Eltern) für die teilnehmenden Kinder treten nicht mit den Kindern
ein, sondern verbleiben vor den Hallengebäuden. -
Risikogruppen: Personen, die zu Risikogruppen gehören, können am Training teilnehmen. Der
Entscheid, am Training teilzunehmen und allfällige Risiken für sich einzugehen, liegt bei Ihnen.
Information an die Leiterinnen und Leiter:
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Trainingseinheit bitte pünktlich beenden, besser noch wenige Minuten vorher. Das beinhaltet,
rechtzeitig mit eventuellem Desinfizieren von Geräten und sonstigem Aufräumen zu beginnen. -
den Turnenden bitte mitteilen, knapp auf den Start der Trainingszeit auf die Anlage zu kommen
- warten, bis die Trainingsgruppe vor ihnen das Training beendet und die Halle verlassen hat. Erst
dann die Turnhalle betreten.